Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter
1.1 Veranstalter
1.2 Wie funktioniert die Sponsoringaktion?
1.3 Wie hoch ist die Sponsoringsumme für Vereine?
- je 1.500 Euro erhalten die Plätze 1 bis 5
- je 1.000 Euro erhalten die Plätze 6 bis 15
- je 750 Euro erhalten die Plätze 16 bis 25
2. Teilnahmebedingungen
2.1 Worauf beziehen sich die Teilnahmebedingungen?
2.2 Wer kann teilnehmen?
- die Ihren Sitz in folgenden Postleitzahl-Gebieten haben: 57413, 58089, 58091, 58093, 58095, 58097, 58099,58119, 58135, 58313, 58540, 58553, 58579, 58566, 58762, 58769, 58791, 58809, 58840, 58849, 58675
- deren Projekt in den vorgenannten Postleitzahlen durchgeführt wird,
- die über einen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes verfügen. Ein anderer Nachweis der Gemeinnützigkeit kann in Ausnahmefällen nach Prüfung durch Mark-E zugelassen werden.
- die mit ihrer Bewerbung versichern, dass die zur Verfügung gestellte Sponsoringsumme ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke im Bereich Sport, Kultur, Bildung oder Soziales eingesetzt werden.
- die sich mit Ihrer Bewerbung verpflichten, im Falle des Erreichens einer sponsoringfähigen Platzierung, das Unternehmenslogo der Mark-E auf ihrer Vereinswebsite zu verlinken, dies auf Printerzeugnissen des Vereins abzubilden oder einen Aushang von Mark-E auf einer allgemein zugänglichen Informationstafel anzubringen (s. Ziffer 2.7).
2.3 Wer kann nicht teilnehmen?
-
Vereine,
- die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zur Gewalt aufrufen.
- die gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Mark-E schaden.
- die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.
- deren Projekt ausschließlich der Unterstützung einer Einzelperson dient.
- Gemeinden, Gemeindeverbände, städtische und staatliche Einrichtungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Universitäten, Kliniken sowie kommerziell betriebene Unternehmen, ausgenommen , es haben sich eigenständige Fördervereine, Förderkreise, Verbände oder ehrenamtlich tätige Gruppen dieser Einrichtungen gebildet. Letztere Einrichtungen können sich um ein Sponsoring bewerben.
- Sekten sowie Vereine mit (religiösen) Ausrichtungen, deren Zwecke und Tätigkeiten im Widerspruch zur Gesetzgebung Deutschlands stehen.
2.4 Welche Projekte können teilnehmen?
2.5 Entstehen dem Verein Kosten?
2.6 Wie funktioniert die Bewerbung?
Die Pflichtfelder des Bewerbungsformulars sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Bewerbungsangaben werden durch Mark-E u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und nach positiver Prüfung auf der Internetseite https://sponsoring.mark-e.de freigeschaltet. Bei der Beurteilung und Entscheidung ist Mark-E frei. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Vereinssponsoring der Mark-E besteht nicht. Nachdem der Verein seine Angaben und die Teilnahmebedingungen bestätigt und abgesendet hat, erhält er eine automatisch versendete E-Mail mit einem Registrierungslink an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse (zweifaches Opt-in-Verfahren). Der Verein muss durch Klicken auf diesen Link bestätigen, dass er die Registrierung veranlasst hat. Erst nach diesem Vorgang werden die eingereichten Unterlagen des Vereins durch Mark-E geprüft. Die automatisch versendete E-Mail stellt keine Bestätigung dar, dass das Projekt des Vereins die vorgenannte Prüfung bestanden hat. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung der Unterlagen durch Mark-E erhält der Verein erneut eine E-Mail, die ihm die Teilnahme bestätigt.
Im Rahmen der Vereinsvorstellung können ein Logo und bei der Projektbeschreibung maximal 25 Bilder hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 Pixel aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind JPG und PNG. Nicht erlaubt sind Inhalte, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig oder anstößig sind oder gegen geltendes Recht verstoßen. Mark-E behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob das vom Verein übermittelte (Bild-)Material den Anforderungen dieser Bestimmungen entspricht.
Der Verein ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die auf Bildern zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Nutzung, insbesondere zur Veröffentlichung der Bilder gegeben haben und dass durch die Veröffentlichung der Bilder keine Rechte Dritter (z.B. des Fotografen oder einer Bildagentur) verletzt werden. Der Verein stimmt der Veröffentlichung im Rahmen für das Vereinssponsoring der Mark-E zu.
Der teilnehmende Verein stimmt zu, dass die überlassenen Unterlagen, Texte und Bilder im Rahmen des Vereinssponsorings zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer auch in der begleitenden Presse- und Medienarbeit (u. a. für Social Media) durch Mark-E genutzt, d.h. gespeichert, verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen. Dieses Einverständnis schließt Bildaufnahmen der Teilnehmer im Rahmen der Preisverleihung und die Nutzung dieser Bilder durch Mark-E ein.
2.7 Was ist nach dem Gewinn einer Sponsoringsumme zu tun?
Gewinnt der Verein eine der unter 1.3 aufgeführten Sponsoringsummen, hat er innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung,
- das Unternehmenslogo der Mark-E auf seiner Homepage (sofern vorhanden) an prominenter Stelle einzubinden und zur Website der Mark-E zu verlinken oder
- das Logo auf Printmedien des Vereins (sofern vorhanden) abzubilden oder
- einen Aushang von Mark-E auf einer allgemein zugänglichen Informationstafel anzubringen.
Kommt der Verein der vorstehenden Verpflichtung nicht nach, kann Mark-E die Auszahlung der Sponsoringsumme verweigern.
Das Logo ist über einen Zeitraum von sechs Monaten auf der Homepage des Vereins zu belassen. Wird es vorzeitig entfernt, ist Mark-E berechtigt, die anteilige Rückzahlung der Sponsoringsumme zu verlangen.
Nach Abschluss des Projekts, für das die Sponsoringsumme gewonnen wurde, ist zudem ein Nachweis über die projektbezogene Verwendung der Sponsoringgelder zu erbringen. Wird die Spnsoringsumme nicht entsprechend des Projektes verwendet, ist Mark-E berechtigt, die Summe zurückzufordern.
2.8 In welchem Zeitraum können Vereine sich bewerben?
-
Für die Frühjahrsaktion:
07.04.2025, 10 Uhr bis 09.05.2025, 12 Uhr
2.9 Wie kann für einen Verein abgestimmt werden?
2.10 Wie erfahren Vereine von ihrem Gewinn?
2.11 Werden Kommentierungen unter den Vereinsprofilen redaktionell geprüft?
3. Änderung oder Aussetzung des Wettbewerbs
4. Rücktritt von der Sponsoringaktion
5. Haftungsbeschränkungen
Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
Der Verein verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
Mit der Teilnahme stellt der Verein Mark-E von sämtlichen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei, die Dritte aus den Angaben des Vereins herleiten.
6. Geltendes Recht/Salvatorische Klausel/Rechtsweg
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Der Rechtsweg ausgeschlossen.