Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

1.1 Veranstalter

Veranstalter des Sponsorings ist die Mark-E Aktiengesellschaft, Platz der Impulse 1, 58093 Hagen.

1.2 Wie funktioniert die Sponsoringaktion?

Unter der Internetadresse https://sponsoring.mark-e.de stellt die Mark-E eine Internetseite zur Verfügung, auf der sich Vereine und gemeinnützige Organisationen (im Folgenden einfach „Vereine“ genannt, genaueres siehe Ziffern 2.2 und 2.3) registrieren können. Sie können dann pro Aktion ein Projekt bewerben, für das Sie Sponsoringgelder erhalten möchten. Mark-E prüft jedes Projekt auf die Erfüllung der aufgeführten Teilnahmebedingungen (siehe Ziffer 2). Entspricht das Projekt den Teilnahmebedingungen, schaltet Mark-E es für eine Abstimmung (Voting) frei. Die Abstimmung erfolgt durch die Kunden der Mark-E. Sie erhalten von Mark-E Votingcodes, mit denen sie für eingestellte Projekte abstimmen.

1.3 Wie hoch ist die Sponsoringsumme für Vereine?

Für das Jahr 2024 stellt Mark-E eine Sponsoringsumme in Höhe von insgesamt 50.000 Euro bereit. Diese Summe wird in zwei Aktionen – im Frühjahr und im Herbst zu gleichen Teilen – an jeweils 25 Projekte vergeben. Entscheidend für die Vergabe einer Sponsoringsumme ist die erreichte Platzierung des Vereins. Diese wird durch je eine Abstimmung pro Aktion unter den Privatkunden der Mark-E ermittelt. Das Projekt mit den meisten Stimmen erhält die Summe für Platz 1. Haben sich in einer Aktion mehr als 25 Projekte um ein Sponsoring beworben, werden die Plätze 1 bis 25 untersützt. So wird die Sponsoringsumme aufgeteilt:
  • je 1.500 Euro erhalten die Plätze 1 bis 5
  • je 1.000 Euro erhalten die Plätze 6 bis 15
  • je 750 Euro erhalten die Plätze 16 bis 25

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Worauf beziehen sich die Teilnahmebedingungen?

Diese Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Mit seiner Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln und Teilnahmebedingungen in vollem Umfang einverstanden.

2.2 Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können eingetragene Vereine, Stiftungen und sonstige Organisationen und Initiativen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit,
  • die Ihren Sitz in folgenden Postleitzahl-Gebieten haben: 57413, 58089, 58091, 58093, 58095, 58097, 58099,58119, 58135, 58313, 58540, 58553, 58579, 58566, 58762, 58769, 58791, 58809, 58840, 58849
  • deren Projekt in den vorgenannten Postleitzahlen durchgeführt wird,
  • die über einen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes verfügen. Ein anderer Nachweis der Gemeinnützigkeit kann in Ausnahmefällen nach Prüfung durch Mark-E zugelassen werden.
  • die mit ihrer Bewerbung versichern, dass die zur Verfügung gestellte Sponsoringsumme ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke im Bereich Sport, Kultur, Bildung oder Soziales eingesetzt werden.
  • die sich mit Ihrer Bewerbung verpflichten, im Falle des Erreichens einer sponsoringfähigen Platzierung, das Unternehmenslogo der Mark-E auf ihrer Vereinswebsite zu verlinken, dies auf Printerzeugnissen des Vereins abzubilden oder einen Aushang von Mark-E auf einer allgemein zugänglichen Informationstafel anzubringen (s. Ziffer 2.7).
Die Vereine benennen einen volljährigen, vertretungsberechtigten Ansprechpartner. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein zu handeln. Die von ihm gemachten Angaben haben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen, zu erfolgen.

2.3 Wer kann nicht teilnehmen?

Nicht teilnehmen können
  • Vereine,
    • die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zur Gewalt aufrufen.
    • die gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Mark-E schaden.
    • die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.
    • deren Projekt ausschließlich der Unterstützung einer Einzelperson dient.
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, städtische und staatliche Einrichtungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Universitäten, Kliniken sowie kommerziell betriebene Unternehmen, ausgenommen , es haben sich eigenständige Fördervereine, Förderkreise, Verbände oder ehrenamtlich tätige Gruppen dieser Einrichtungen gebildet. Letztere Einrichtungen können sich um ein Sponsoring bewerben.
  • Sekten sowie Vereine mit (religiösen) Ausrichtungen, deren Zwecke und Tätigkeiten im Widerspruch zur Gesetzgebung Deutschlands stehen.
Mark-E behält sich das Recht vor, Organisationen bzw. Vereine abzulehnen.

2.4 Welche Projekte können teilnehmen?

Zur Teilnahme dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, die innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung starten. Vereine und Projekte, die bereits von Mark-E unterstützt werden, können nicht teilnehmen (kein doppeltes Sponsoring).

2.5 Entstehen dem Verein Kosten?

Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme (z. B. für Internetverbindungen, Ausdruck von Werbematerial) hat der Verein vollständig selbst zu tragen. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.

2.6 Wie funktioniert die Bewerbung?

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite https://sponsoring.mark-e.de. Dort sind auf einem vorgegebenen Registrierungsformular der Verein sowie das geplante Projekt, für das die Sponsoringsumme verwendet werden soll, zu beschreiben. Jeder Verein kann nur mit einem Projekt pro Aktion teilnehmen. Projekte, die bereits Unterstützung erhalten haben, können nicht wieder teilnehmen. Turniere und Festivals, die in regelmäßigem Turnus (z.B. jährlich) neu aufgelegt werden, gelten jeweils einmal pro Jahr als neues Projekt.

Die Pflichtfelder des Bewerbungsformulars sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Bewerbungsangaben werden durch Mark-E u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und nach positiver Prüfung auf der Internetseite https://sponsoring.mark-e.de freigeschaltet. Bei der Beurteilung und Entscheidung ist Mark-E frei. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Vereinssponsoring der Mark-E besteht nicht. Nachdem der Verein seine Angaben und die Teilnahmebedingungen bestätigt und abgesendet hat, erhält er eine automatisch versendete E-Mail mit einem Registrierungslink an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse (zweifaches Opt-in-Verfahren). Der Verein muss durch Klicken auf diesen Link bestätigen, dass er die Registrierung veranlasst hat. Erst nach diesem Vorgang werden die eingereichten Unterlagen des Vereins durch Mark-E geprüft. Die automatisch versendete E-Mail stellt keine Bestätigung dar, dass das Projekt des Vereins die vorgenannte Prüfung bestanden hat. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung der Unterlagen durch Mark-E erhält der Verein erneut eine E-Mail, die ihm die Teilnahme bestätigt.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung können ein Logo und bei der Projektbeschreibung maximal 25 Bilder hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 Pixel aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind JPG und PNG. Nicht erlaubt sind Inhalte, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig oder anstößig sind oder gegen geltendes Recht verstoßen. Mark-E behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob das vom Verein übermittelte (Bild-)Material den Anforderungen dieser Bestimmungen entspricht.

Der Verein ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die auf Bildern zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Nutzung, insbesondere zur Veröffentlichung der Bilder gegeben haben und dass durch die Veröffentlichung der Bilder keine Rechte Dritter (z.B. des Fotografen oder einer Bildagentur) verletzt werden. Der Verein stimmt der Veröffentlichung im Rahmen für das Vereinssponsoring der Mark-E zu.

Der teilnehmende Verein stimmt zu, dass die überlassenen Unterlagen, Texte und Bilder im Rahmen des Vereinssponsorings zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer auch in der begleitenden Presse- und Medienarbeit (u. a. für Social Media) durch Mark-E genutzt, d.h. gespeichert, verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen. Dieses Einverständnis schließt Bildaufnahmen der Teilnehmer im Rahmen der Preisverleihung und die Nutzung dieser Bilder durch Mark-E ein.

2.7 Was ist nach dem Gewinn einer Sponsoringsumme zu tun?

Durch die Teilnahme an der Aktion kommt mit den 25 bestplatzierten Vereinen ein Sponsoringvertrag zustande.

Gewinnt der Verein eine der unter 1.3 aufgeführten Sponsoringsummen, hat er innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung,
  • das Unternehmenslogo der Mark-E auf seiner Homepage (sofern vorhanden) an prominenter Stelle einzubinden und zur Website der Mark-E zu verlinken oder
  • das Logo auf Printmedien des Vereins (sofern vorhanden) abzubilden oder
  • einen Aushang von Mark-E auf einer allgemein zugänglichen Informationstafel anzubringen.
Mark-E wird dem Verein ihr Logo als Bilddatei zur Verfügung stellen. Andere als die von der Mark-E zur Verfügung gestellten Materialien dürfen nicht verwendet werden.

Kommt der Verein der vorstehenden Verpflichtung nicht nach, kann Mark-E die Auszahlung der Sponsoringsumme verweigern.

Das Logo ist über einen Zeitraum von sechs Monaten auf der Homepage des Vereins zu belassen. Wird es vorzeitig entfernt, ist Mark-E berechtigt, die anteilige Rückzahlung der Sponsoringsumme zu verlangen.

Nach Abschluss des Projekts, für das die Sponsoringsumme gewonnen wurde, ist zudem ein Nachweis über die projektbezogene Verwendung der Sponsoringgelder zu erbringen. Wird die Spnsoringsumme nicht entsprechend des Projektes verwendet, ist Mark-E berechtigt, die Summe zurückzufordern.

2.8 In welchem Zeitraum können Vereine sich bewerben?

Für die Teilnahme an einer Aktion ist jeweils eine gesonderte Bewerbung einzustellen. Die Bewerbungszeiträume für die Aktionen im Jahr 2024 sind:
  • Für die Herbstaktion:
    21.10.2024, 9 Uhr bis 08.11.2024, 12 Uhr
Zum Ende der Bewerbungsphase wird die Seite für weitere Bewerbungen geschlossen. Die Bewerbung wird nur berücksichtigt, wenn alle Teilnahmebedingungen bis zum Bewerbungsschluss erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch Mark-E geprüft und anschließend auf der Internetseite https://sponsoring.mark-e.de freigeschaltet.

2.9 Wie kann für einen Verein abgestimmt werden?

Ab dem 11.11.2024 um 10 Uhr erhalten Kunden über die Mark-E App Abstimmungscodes. Damit können Kunden auf der Internetseite https://sponsoring.mark-e.de nach Belieben jeweils für ein Projekt abstimmen. Das Voting endet am 09.12.2024 um 12 Uhr.

2.10 Wie erfahren Vereine von ihrem Gewinn?

Die teilnehmenden Vereine werden nach Abschluss der Votingphase per E-Mail informiert, ob sie gewonnen haben. Alle Gewinner werden zudem öffentlich bekannt gegeben. Die Zahlung der Sponsoringsumme erfolgt schnellstmöglich auf das vom Verein angegebene Konto. Sämtliche auszahlungsrelevante Informationen müssen bis spätestens 17.12.2024 bei Mark-E vorliegen.

2.11 Werden Kommentierungen unter den Vereinsprofilen redaktionell geprüft?

Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

3. Änderung oder Aussetzung des Wettbewerbs

Mark-E behält sich das Recht vor, die gesamte Aktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Rücktritt von der Sponsoringaktion

Möchte ein Verein vor oder nach Freischaltung seiner Unterlagen von der Teilnahme an der Aktion zurücktreten, genügt eine E-Mail des Vereins an sponsoring@mark-e.de. In diesem Fall werden alle zu ihm und seinem Projekt veröffentlichten Daten von der Plattform entfernt. Bis zu diesem Zeitpunkt gesammelte Stimmen verfallen und stehen auch bei einer Neuanmeldung nicht mehr zur Verfügung.

5. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Mark-E, ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Sponsoringaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt. Dies gilt nicht, soweit Mark-E im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet.

Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Der Verein verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Mit der Teilnahme stellt der Verein Mark-E von sämtlichen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei, die Dritte aus den Angaben des Vereins herleiten.

6. Geltendes Recht/Salvatorische Klausel/Rechtsweg

Die Aktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Der Rechtsweg ausgeschlossen.

7. Datenschutz

Die Mark-E und die von ihr im Zusammenhang mit der Sponsoringaktion beauftragten Dienstleistungsunternehmen beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Durch die Teilnahme am Vereinssponsoring erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Mark-E die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und den mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Information zum Datenschutz für diese Aktion finden Sie hier .